Bestattungen Berlin
Familienbetrieb in Wilmersdorf
10715 Berlin, Berliner Str. 22
Telefon Tag und Nacht 030 / 822 87 97
Als Erstes ist auszuwählen, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung dirchgeführt werden soll.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einer Grabstelle auf einem Friedhof beerdigt. Bei der
Wahl des Friedhofes ist zwischen städtischen und konfessionellen Friedhöfen zu entscheiden.
Über 180 Friedhöfe gibt es in Berlin, wobei jedoch nicht mehr auf allen Friedhöfen Grabstellen für Erdbestattungen vorhanden sind.
Zu unterscheiden ist zwischen
Reihenstellen und Wahlstellen. Beim „Kauf“ der Stelle erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, z. Z. für die
gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren.
Bei einer Reihenstelle haben die Hinterbliebenen keinen Einfluss auf die Lage des Grabes auf dem Friedhof. Die Beisetzungsfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und die Gräber dort der Reihe nach belegt. Die Gestaltung des Grabfeldes ist einheitlich. Als Einzelstelle mit Efeuhügel, oft als Rasenfläche mit einer frei gestaltbaren Pflanzfläche, auf der auch ein Stein gestellt werden kann.
Auf einigen Berliner Friedhöfen ist auch die Beerdigung auf einer Rasenstelle möglich. Auf kirchlichen Friedhöfen werden dabei meist kleine Namenstafeln mit Vor- und Familienname, sowie den Daten gelegt. Weitere Beisetzungen oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist, sind bei Reihenstellen nicht möglich.
Bei einer Wahlstelle haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit aus den vorhandenen freien Stellen auf dem Friedhof eine Stelle auszuwählen.
Die gesetzliche Ruhefrist in Berlin beträgt 20 Jahre. Auch kann eine
Doppelstelle oder Mehrfachstelle als Einheit erworben werden. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren
kann das Nutzungsrecht an der Stelle verlängert werden und es kann auch
wieder eine Beerdigung stattfinden.
Auf einer Wahlstelle kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Je
nach Friedhof, Art der Stelle, Lage, Größe und Grabanlage unterscheiden
sich die Preise für die Stellen.
Bei einer Reihenstelle liegt der Preis zwischen 550,00 € und 1.560,00 €. Auf städtischen Friedhöfen
kostet eine Wahlstelle 580,00 € für die Einzelstelle. Dazu kommen die
Gebühren für die Beerdigung, Gruft, Feierhalle, Träger etc. von ca.
700,00 €.
Auf konfessionellen Friedhöfen gibt es unterschiedliche Preise
für die Wahlstellen, je nach Größe Lage etc.
Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Krematorium verbrannt (Einäscherung). Danach erfolgt die Beisetzung der Urne. Wie bei der Beerdigung gibt es auch hier Reihenstellen, Wahlstellen und anonyme Stellen.
Auf städtischen Friedhöfen bestehen die (anonymen) Urnenstellen, Gemeinschaftsgrabstellen, in der Regel aus einer Rasenfläche, unter der die
Urnen der Reihe nach beigesetzt werden. Diese Wiesewird von der
Friedhofsverwaltung gepflegt.
Einige städtische Friedhöfe haben,
meist zentrale Gedenkstellen eingerichtet, wo der Name des Verstorbenen
auf einer Stele oder Tafel angebracht werden kann, und wo auch Blumen
abgelegt werden können.
Gemeinschaftsgrabstellen auf kirchlichen Friedhöfen werden; meist mit einer Gedenktafel, mit
Namen und Daten des Verstorbenen, angelegt. Die Gestaltung ist sehr
unterschiedlich, als Wandtafel, Stele, Grabstein etc.
Der Kirchenkreis Wilmersdorf hat
auf dem Friedhof Berlin Wilmersdorf eine eigene Gemeinschaftsgrabstätte für
Gemeindemitglieder eingerichtet. Auch hier wird eine Namenstafel zum
Gedenken angebracht.
Die Berliner Friedhofsgärtner bieten aktuell auf sechs Friedhöfen, über die Friedhof Treuhand Berlin, Ruhegemeinschafsstellen für 20 - 40 Urnen an. Die Stelle wird von der Friedhofsgärtnerei im Wechsel der Jahreszeiten gestaltet und gepflegt. Auf einem Denkstein oder einer Stele, wird der Name des Verstorbenen angebracht.
In einer Urnen - Reihenstelle (ca. 50 cm x 62 cm) wird eine Urne beigesetzt. Weitere Beisetzungen und die Verlängerung der Stelle nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind nicht möglich.
In einer Wahlstelle (100 cm x 100 cm) können bis zu vier Urnen gleichzeitig ( innerhalb der Ruhefrist von 20 Jahren) beigesetzt werden.
Bei der Wahlstelle können die Angehörigen die Lage der Stelle aus den
freien Stellen auf dem Friedhof auswählen. Es besteht keine
Verpflichtung, einen Grabstein aufzustellen. Entscheidet man sich jedoch
dafür, so sollte man schon bei der Auswahl der Grabstelle darauf achten,
dass die Friedhöfe für die Gestaltung von Grabfeldern Vorschriften
erlassen haben. In der Regel beziehen sich diese Vorschriften sowohl auf
den Grabstein und die Einfassung, als auch auf die Grabbepflanzung.
Die Wahlstelle kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren verlängert werden, auch wenn keine
weitere Urne beigesetzt wird.
Auf einigen kirchlichen Friedhöfen gibt es Sonderstellen (70 x 70 cm), in denen 2 Urnen beigesetzt werden können.
Auch bei der Urne beträgt die
Ruhefrist 20 Jahre. Für diese Zeit muss das Nutzungsrecht an der Stelle
erworben werden.
Die Preise betragen zur Zeit für
die Einäscherung ca. 250,00 €,
Gemeinschaftsgrab 400,00 € - 600,00 €
Urnen-Reihenstelle 300,00 € - 550,00 €
Urnen-Wahlstelle 600,00 € - 800,00 €
Nach der aktuellen Gebührenordnung muss bei jeder Beisetzung auf einer Urnenwahlstelle auf städtischen Friedhöfen, der volle Preis von 520,00 € für die Stellengebühr bezahlt werden., auch wenn die Ruhefrist einer vorher beigesetzten Urne noch nicht abgelaufen ist.
Hinzu kommen die Gebühren für die Beisetzung ab ca. 97,00 € und evtl. die Gebühr für die Nutzung der Feierhalle ab 159,00 €.
In Berlin ist es nicht mehr notwendig, dass der Verstorbene eine Willenserklärung für die Feuerbestattung hinterlassen hat. Die Hinterbliebenen können bestimmen, dass eine Einäscherung stattfinden soll.
Eine weitere Beisetzungsmöglichkeit besteht in einem Kolumbarium oder einer Urnenwand. Dort wird die Urne in einem Wandfach hinter einer Wandplatte oder in einer Nische in einer Stein- oder Marmorurne beigesetzt. Die Preise für eine solche Stelle liegen bei 1.250,00 € zuzüglich Wandplatte oder Steinurne und Beschriftung.